Urkunden und Urkundenmappen

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Die Geschichte und Bedeutung der Urkunden

Eine Urkunde ist ein schriftliches Zeugnis, das nach bestimmten Normen ausgestellt wird, aber nach Personen, Gegenstand, Ort, Zeit und Aussteller verschieden ist. Das Wort Urkunde leitet sich vom althochdeutschen Wort „urchundi“ ab, das „Erkenntnis“ bedeutet.

Die Wurzeln unserer heutigen Urkunden reichen bis in die Antike zurück. Diese dienten damals zur dauerhaften Gültigmachung von Rechtsgeschäften. Im Römischen Reich unterschied man z. B. zwischen Urkunden öffentlicher Schreiber, Urkunden staatlicher Autoritäten und solchen, die in den Rollen der Gemeinden aufgenommen waren. All diese Dokumente hatten öffentliche Glaubwürdigkeit.

Im heutigen Mitteleuropa, dem damaligen Weströmischen Reich, kam das Urkundenwesen während der Völkerwanderung fast zum Erliegen. Die germanischen Volksstämme, die größtenteils nicht schriftkundig waren, wickelten Rechtsgeschäfte durch symbolische Akte oder mündlich ab.

Im Römischen Reich Deutscher Nation wurde das mittelalterliche Urkundenwesen entwickelt, dessen Grundzüge bis heute erhalten sind und auf dem antiken Urkundenwesen basiert. Es wurde zwischen öffentlichen Urkunden (z. B. Herrscher- und Papsturkunden) und Privaturkunden (z. B. Stadturkunden und Klosterurkunden) unterschieden.

Noch heute unterscheidet man zwischen öffentlichen und Privaturkunden. Öffentliche Urkunden werden von Behörden oder mit öffentlichen Glauben versehenen Personen (z. B. Gerichtsvollzieher, Notare, Konsul) ausgestellt. Privaturkunden sind beispielsweise Testamente, Kaufverträge, Schenkungsverträge. Werden diese Dokumente von einem Notar beurkundet, werden sie zu öffentlichen Urkunden.

Eine besondere Kategorie bilden Urkunden, die für besondere Leistungen verliehen werden, z. B. Ehrenurkunden, Jubiläumsurkunden, Sporturkunden. Hier sollen besondere sportliche Leistungen, langjährige Tätigkeit für einen Verein oder langjährige Betriebszugehörigkeit dokumentiert und geehrt werden.

 

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